Roaming
Roaming-Strafen: EU-Kommission will Verbraucher schützen
Die EU-Kommission will die Verbraucher vor zu harten Strafen beim Roaming schützen und hat den jüngsten Vorschlag dazu noch mal überarbeitet.
Im Ringen um kostenfreies Roaming im europäischen Ausland hat die EU-Kommission ihren jüngsten Vorschlag noch einmal konkretisiert. Anbieter sollten etwa frühestens nach einer Frist von vier Monaten wegen mutmaßlichen Missbrauchs gegen Verbraucher vorgehen können, teilte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip in Brüssel mit.
Selbst im Falle eines festgestellten Verstoßes solle zudem eine zweiwöchige Warnfrist gelten, bevor tatsächlich Zusatzgebühren erhoben werden könnten. Die EU-Kommission will damit eine Balance zwischen Anbieter- und Verbraucherrechten finden und letztlich den Anstieg von Telekommunkations-Preisen in den EU-Staaten verhindern.
Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet
Die Brüsseler Behörde hatte bereits im September ihren ersten Roaming-Vorschlag nach Kritik überarbeitet. Dem aktuellen Plan zufolge sollen Handynutzer ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zusatzkosten Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das System soll auf dem Wohnort oder einer "festen Verbindung" zu einem EU-Staat basieren.
Im Grundsatz hatten sich das Europaparlament und die EU-Staaten schon im vergangenen Jahr auf den Wegfall von Roaming-Gebühren verständigt. "Dauerhaftes Roaming" war in jenem Beschluss nicht vorgesehen, was das im Detail bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.
Vertreter der Staaten sollen nun am kommenden Montag über den ergänzten Vorschlag abstimmen. Zudem stehen noch Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und den Staaten darüber aus, inwieweit sich Anbieter untereinander weiterhin Gebühren für die Netznutzung in Rechnung stellen dürfen.
Die neuen Roaming-Regelungen sollen dem ursprünglichen Zeitplan zufolge zum 15. Juni 2017 wirksam werden. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament eine Senkung des Großhandelspreises beschlossen. Dadurch haben die Netzbetreiber die Möglichkeit, untereinander für Telefonate 3 Cent pro Minute in Rechnung zu stellen - zuvor war ein Großhandelspreis in Höhe von 4 Cent pro Minute angedacht. In einem Hintergrundartikel erfahren Sie, welche günstigeren Großhandelspreise für Daten-Roaming gelten und in welchen Verträgen man schon heute keinen Roaming-Zuschlag hat.