Rufnummernmitnahme
Portierung: So beantragen Sie die Rufnummernmitnahme
Die Handy-Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen - kein Problem, mittlerweile auch vorzeitig. Aber es gilt, auf die Details wie Fristen, Bestimmungen und mehr zu achten.
Den Handy-Vertrag wechseln und die bisherige Rufnummer behalten: kein Problem. Durch die im Mai 2012 vollzogenen Änderungen im Telekommunikationsgesetzist mittlerweile auch jederzeit eine Portierung der Handynummer - also die Mitnahme der bestehenden Nummer - zu einem neuen Anbieter möglich. Natürlich muss der Kunde den bestehenden Vertrag weiterhin zahlen, er kann ihn natürlich auch weiter nutzen und erhält dafür eine Ersatz-Mobilfunkrufnummer. Zuvor galt die Regelung, dass die Portierung einer Mobilfunknummer nur bei fristgerechter Kündigung und zum Ende eines bestehenden Vertrages durchführbar war. Auch wenn sich der Prozess der Portierung für den Kunden mit den Neuerungen deutlich vereinfacht hat, plagten das neue System zunächst einige Kinderkrankheiten.
Ist der Vertrag, von dem die Nummer portiert werden soll, ausgelaufen, ist Eile geboten - denn nur bis 30 Tage danach kann der Nutzer laut Vorgabe seine Nummer noch mitnehmen, wobei er Bearbeitungsfristen zu beachten hat, die in diese Zeit mit eingerechnet werden müssen.
Während bei E-Plus und o2 auch die Portierung auf bestehende Verträge möglich ist, bei denen dann die bisherige Rufnummer verfällt, bieten die Mobilfunksparte der Telekom - früher T-Mobile - und Vodafone diesen Service nicht.
Damit die Portierung gelingt, ist auf die genaue Einhaltung der Bestimmungen und Fristen zu achten: Sollte die Rufnummernmitnahme innerhalb des vorgegebenen Zeitraums an den vorgeschriebenen Formalitäten scheitern, verfällt auch das Recht auf die Mobilfunknummer.