Rufnummernportierung auf Daten achten
Auf korrekte Daten achten
Zu beachten ist: Beim alten und neuen Anbieter müssen die Daten zum Nutzer genau übereinstimmen. Gerade dieser Abgleich der Basisdaten kann in speziellen Fällen tückisch sein. Ein Beispiel sind aus einem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer, die die Nummer ihres Diensthandys behalten können oder wollen, aber eben den Anbieter wechseln (müssen): Der Datenabgleich ist sehr genau und wird maschinell gelöst, so dass Abweichungen die Portierung scheitern lassen. Manches Mobilfunk-Unternehmen lässt aber keine Firmenadressen zu - der Abgleich schlägt entsprechend fehl. Eine naheliegende Möglichkeit wäre, beim bisherigen Anbieter die Vertragsdaten zu ändern - wenn die Portierung vor Ende des Vertrages beantragt wird, kein Problem. Wenn die Nummer indes nachträglich portiert werden soll, hat der Kunde bei seinem bereits beendeten Vertrag keinen Zugriff auf seine Vertragsdaten.